In den vergangenen Jahren hat sich in der Steiermark der Goldschakal rasant vermehrt und etabliert. Da diese Prädatoren bisher nicht bejagt werden durften und hierzulande keine natürlichen Feinde haben, nimmt ihre Anzahl in Europa seit vielen Jahren stark zu. In den heimischen Wäldern hat sich dadurch der Druck auf bereits gefährdete Arten, wie den Feldhasen, das Raufußhuhn, oder das Rebhuhn, das derzeit vom Aussterben bedroht ist, deutlich erhöht.
Mit einer Novelle der Jagdzeitenverordnung ist nun die Regulierung des Goldschakal-Bestandes ermöglicht worden. Damit wird der Lebensraum von vielen bedrohten Arten gesichert. Die Verordnung beinhaltet eine Jagdzeit zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März und wurde mit heutigen Tag verlautbart.