Ziele und Aufgabenbereich

Aus den am 25. Mai 2006 beschlossenen Satzungen ergibt sich für den Steirischen Jagdschutzverein unter anderem folgender Aufgabenbereich:

1.

Schutz aller wildlebenden Tiere, insbesonders Bestrebungen zur Erhaltung, Verbesserung und Rückgewinnung ihrer Lebensräume. Förderung des Natur- und Umweltschutzes.

2.

Vereinigung aller waidgerechten Jäger und an der Jagd Interessierter auf unpolitischer und freiwilliger Basis.

3.

Ausbildung für die Jägerprüfung zur Erlangung der ersten Jagdkarte; Ausbildung für die Prüfung für den beeideten Jagdschutzdienst sowie Weiterbildung der Mitglieder.

4.

Entsprechende Einflussnahme auf die bestehenden geschriebenen und ungeschriebenen jagdlichen Vorschriften und Gepflogenheiten und deren Befolgung, insbesonders der Bestimmungen des Steiermärkischen Jagdgesetzes.

5.

Erstattung von Wahlvorschlägen für die Wahlen in die Steirische Landesjägerschaft.

6.

Heranführen von Kindern und Jugendlichen an einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur, Umwelt und Jagd sowie Förderung jugendlicher Mitglieder hinsichtlich ihrer Interessen in diesen Bereichen

7.

Förderung des jagdlichen Schießens, des Jagdhundewesens und des Jagdhornblasens.

8.

Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung

9.

Pflege des jagdlichen Brauchtums.

10.

Mitwirkung an der Bekämpfung der Wilderei.

11.

Unterstützung in Not geratener Mitglieder (insbesonders von Berufsjägern) und deren Witwer und Witwen sowie Waisen.

12.

Anleitung aller Mitglieder, ihr jagdliches Wissen stets zu vertiefen und durch vorbildliches Verhalten das Ansehen der steirischen Jagd und ihrer Organisationen zu wahren.