„Achtung“
Waffenregistrierung – Terminende 13.12.2021!

  1. Registrierung des bisher nicht registrierungspflichtigen Altbestandes an Flinten bis 13.12. 2021!
  2. Meldung der langen Magazine für Pistolen (mehr als 20 Schuss Kapazität) und Halbautomaten (mehr als 10 Schuss) bis 13.12. 2021!

zu 1.
Der Nationalrat beschloss im Dezember 2018 in Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die im EU-Parlament beschlossen wurde, über 100 Änderungen im Waffengesetz. Ein Teil jener Änderungen trat in Österreich bereits am 1. 1. 2019 in Kraft. Der zweite Teil trat am 14. 12. 2019 in Kraft.
dh.
Der bisher nicht registrierungspflichtige Altbestand an Flinten muss nun bis zum 13. 12. 2021 beim Gewerbetreibenden registriert werden.

Die waffenrechtliche Kategorie D (Waffen mit glatten Läufen = Flinten) wurde abgeschafft und in die Kategorie C („registrierungspflichtige Waffen“, § 30) aufgenommen.
Schusswaffen der Kategorie C sind nun alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A („verbotene Waffen“) oder der Kategorie B („genehmigungspflichtige Waffen“) angehören, also insbesondere alle Flinten, die keine Halbautomaten oder Repetierflinten sind, und alle Büchsen, die keine Halbautomaten sind.

zu 2.
Aufgrund des zweiten Teils der Waffengesetz-Novelle 2018 (BGBl. I Nr. 97/2018 vom 22. Dezember 2018), der mit 14. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, sind „lange“ Magazine für Pistolen (mehr als 20 Schuss Kapazität) und Halbautomaten (mehr als 10 Schuss), die vor dem bzw. am 14. Dezember 2019 rechtmäßig in Besitz waren, der Waffenbehörde zu melden. Diese Meldung ist zugleich der Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden waffenrechtlichen Genehmigung, die durch Eintrag oder Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt wird.

Bei Fragen steht euch Reinhard Horn unter der Telefonnummer 0664 45 10 843 zur Verfügung.